Mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa im Job: Mach Dich schlau!

Die CED kann eine Herausforderung sein – auch im Beruf. Egal ob im Arbeitsleben, in der Ausbildung, auf der Suche nach Deinem Traumjob: Lass die CED nicht Deine Ziele durchkreuzen. Informiere Dich auch über Deine Rechte – nicht nur im Beruf.

Ulla Hartmann

Ulla Hartmann
Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in Wiesbaden, unterstützt uns inhaltlich bei diesem Thema.

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Mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa im Job:
Mach Dich schlau!

Die CED kann eine Herausforderung sein – auch im Beruf.
Egal ob im Arbeitsleben, in der Ausbildung, auf der
Suche nach Deinem Traumjob: Lass die CED nicht Deine
Ziele durchkreuzen. Informiere Dich auch über Deine
Rechte – nicht nur im Beruf.
Ulla Hartmann
Rechtsanwältin in eigener
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Thema
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CED und Beruf: Deine Ansprechpartner


Die wichtigsten Ansprechpartner auf einen Blick

Eine Stelle für alle Deine Anträge und Fragen? So einfach ist es leider nicht. Denn es gibt viele Zuständigkeiten, an die Du Dich wegen Deiner CED wenden kannst. Auch, wenn die Bürokratie manchmal nervt: Wenn Du dran bleibst, kann sie Dir zu mehr Chancen verhelfen. Nutze sie!

Beruf & Soziales: Wer ist wann zuständig

Agentur für Arbeit

  • kümmert sich um Arbeitsvermittlung, Beratung und Förderungen
  • ist zuständig für berufliche Rehabilitation
  • gibt finanzielle Zuschüsse, z. B. wenn durch die Krankheit Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig sind
  • unterstützt bei Problemen am Arbeitsplatz, die durch die Krankheit entstanden sind
  • ist Adressat für den Antrag auf Gleichstellung
  • Kontakt: www.arbeitsagentur.de

Berufsbildungswerke

  • sorgen für die Ausbildungen von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, z. B. durch eine chronische Erkrankung
  • Kontakt: www.bagbbw.de

Berufsförderungswerke

Betriebsarzt

  • gibt es laut Gesetz in jedem Betrieb ab einem Mitarbeiter; in großen Firmen ist er in der Regel fest angestellt, in kleineren wird ein Arzt von außerhalb des Unternehmens benannt
  • berät in arbeitsmedizinischen Fragen, zu Maßnahmen am Arbeitsplatz oder im Bereich des Arbeitsablaufs, beispielsweise wenn Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden sollen, Nachtschichten nicht möglich sind oder besondere Pausenregelungen benötigt werden
  • unterstützt, wenn aufgrund der Erkrankung ein neuer Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs notwendig wird

Betriebsrat

  • kann in Unternehmen mit mindestens fünf ständigen Mitarbeitern gewählt werden
  • ist Interessenvertretung aller Arbeitnehmer in Betrieben
  • sorgt für die Förderung der Einstellung und Eingliederung schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen (d. h. auch gesundheitlich beeinträchtigter Menschen, die nicht als Schwerbehinderte anerkannt sind)
  • ist Ansprechpartner bei Kündigungsfragen

Deutsche Rentenversicherung

Integrationsamt

  • fördert die berufliche Wiedereingliederung bei Schwerbehinderung
  • berät schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber in allen Fragen zum Erhalt des Arbeitsplatzes
  • bietet finanzielle Unterstützungen, z. B. bei besonderen Ausstattungen des Arbeitsplatzes
  • unterstützt bei Problemen am Arbeitsplatz, die durch die Erkrankung entstehen
  • beaufsichtigt den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen
  • Kontakt: www.integrationsaemter.de

Krankenkasse

  • ist zuständig für das Krankengeld
  • sorgt für die medizinische Rehabilitation (Kur)

Reha-Servicestelle

  • berät rund um die berufliche und medizinische Rehabilitation, unabhängig davon, welches Amt oder welche Institution für die Umsetzung zuständig ist
  • sorgt für die Abstimmung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ansprechpartner im Bereich der Rehabilitation (z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit sowie Integrationsämter)
  • Kontakt: www.reha-servicestellen.de

Schwerbehindertenvertretung

  • ist in Betrieben oder Dienststellen mit mindestens fünf fest angestellten schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen gesetzlich vorgesehen
  • ist die Interessenvertretung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten in Betrieben oder Dienststellen
  • fördert die Eingliederung und Beratung schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Menschen
  • beantragt Maßnahmen für Schwerbehinderte bei den zuständigen Stellen
  • ist Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen in Bezug auf die Schwerbehinderung am Arbeitsplatz

Versorgungsamt

  • ist zuständig für die Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • Kontakt: Verzeichnis aller Versorgungsämter in Deutschland auf www.integrationsaemter.de unter „Kontakt“
Erstellt am: 15.09.2014
Zuletzt geändert am: 29.05.2017