Mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa im Job: Mach Dich schlau!

Die CED kann eine Herausforderung sein – auch im Beruf. Egal ob im Arbeitsleben, in der Ausbildung, auf der Suche nach Deinem Traumjob: Lass die CED nicht Deine Ziele durchkreuzen. Informiere Dich auch über Deine Rechte – nicht nur im Beruf.

Ulla Hartmann

Ulla Hartmann
Rechtsanwältin in eigener Anwaltskanzlei in Wiesbaden, unterstützt uns inhaltlich bei diesem Thema.

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Mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa im Job:
Mach Dich schlau!

Die CED kann eine Herausforderung sein – auch im Beruf.
Egal ob im Arbeitsleben, in der Ausbildung, auf der
Suche nach Deinem Traumjob: Lass die CED nicht Deine
Ziele durchkreuzen. Informiere Dich auch über Deine
Rechte – nicht nur im Beruf.
Ulla Hartmann
Rechtsanwältin in eigener
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Thema
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Studieren mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa


Wer die Wahl hat ...

Wer bin ich? Was kann ich? Wo will ich hin? Wie gestalte ich meine Zukunft? Ob mit oder ohne CED – diese Fragen stellen sich für viele nach dem Abitur. Für Dich kommen vielleicht noch weitere dazu. Wie passt mein Wunschstudium zu meiner CED und könnte ich später den angestrebten Job notfalls auch trotz meiner Beschwerden meistern?
Wichtig ist, dass Du Dich bei der Studienwahl zunächst auf Deine Interessen, Fähigkeiten und Zukunftsträume konzentrierst. Erst, wenn Du herausgefunden hast, was Dir liegt, schätze mögliche Einschränkungen durch die CED genauer ab. Nimm Dir Zeit für Deine Entscheidungen. Auf Informationstagen oder über die zentrale Studienberatung von Hochschulen und Unis kannst Du ein genaueres Bild bekommen. Auch die Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen bieten Beratung und Information.

Auf direktem Weg zum Studium mit CED

Mach Dich schlau, ob es besondere Regelungen für Menschen mit chronischen Erkrankungen bei dem von Dir angestrebten Studium gibt. Das bedeutet nicht, dass Du wegen Deiner CED bevorzugt wirst. Es geht lediglich darum, dass Du einen Ausgleich für die Hürden erhältst, die Du wegen der chronischen Erkrankung nehmen musst. Es wird also ein Stück Chancengleichheit damit ermöglicht – und das ist nur fair!

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa: Vier Tipps für Ausgleich im Studium

1. Härtefallregelung

Du hast Dich für ein zulassungsbeschränktes Studium entschieden? Durch die sogenannte Härtefallregelung kannst Du unter bestimmten Umständen eine Direktzulassung erhalten. Je nach Studiengang muss dafür ein Härtefallantrag entweder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder direkt bei der gewählten Hochschule gestellt werden. Das muss meist frühzeitig – bereits mit der Studienbewerbung – erfolgen.

Die SfH braucht zum Bearbeiten des Antrags ein detailliertes ärztliches Gutachten, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die CED das Studium erschweren kann oder lange Wartezeiten nicht sinnvoll sind. Auch der Nachweis einer Schwerbehinderung kann die Bewilligung begünstigen. Gib am besten auch an, dass Du durch die CED in der Berufswahl eingeschränkt bist. Wenn Du Dich für ein Studium entscheidest, das nicht über die SfH vergeben wird, erkundige Dich bei der Hochschule über die individuellen Vorgaben zur Härtefallregelung.

2. Verbesserung der Durchschnittsnote

Du konntest wegen Deiner CED im Abi nicht alles geben und hast daher einen schlechteren Notendurchschnitt erreicht? Durch den „Antrag auf Nachteilsausgleich nach Durchschnittsnote“ über die SfH kannst Du Umstände geltend machen, die Dich daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Das kann dann bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden. Dafür brauchst Du ein fachärztliches Gutachten sowie ein Gutachten der Schule. Darin muss der Einfluss der CED auf die Abiturdurchschnittsnote belegt sein. Außerdem sollte die Durchschnittsnote genannt werden, die ohne die besonderen Umstände erreicht worden wäre. Wird der Studienplatz nicht über die SfH vergeben, erkundige Dich nach den Vorgaben der Hochschule, an der Du Dich bewerben möchtest.

3. Befreiung von Studienbeiträgen und -gebühren

Du möchtest in einem Bundesland studieren, in dem Studienbeiträge oder -gebühren gezahlt werden müssen? Unter Umständen können Dir diese Kosten erlassen werden. Die genauen Regelungen sind abhängig vom Bundesland und der Hochschule. Die Befreiung kann in der Regel erfolgen, wenn eine Zahlung zu einer „unbilligen Härte“ führen würde. Erkundige Dich frühzeitig, wie an Deiner Universität verfahren wird, damit Du die vorgegebenen Fristen einhalten kannst.

Auch lohnt sich immer ein Blick auf die Möglichkeiten der Studienfinanzierung, etwa durch ein Stipendium (z. B. über die Stiftung Darmerkrankungen). Auch nach dem BAföG gibt es verschiedene Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs, wie z. B. eine längere Förderungsdauer.

4. Verlängerung von Bearbeitungszeiten

Die aktive CED macht es Dir schwer, Prüfungen in der vorgegebenen Zeit zu absolvieren? Die Prüfungs- und Studienordnungen der meisten Studiengänge sehen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder eine andere Form des Ausgleichs vor. Dies betrifft sowohl Zwischen- und Abschlussprüfungen als auch andere Leistungsnachweise während des Studiums. Erkundige Dich für Deinen Studiengang, wie die genauen Vorgaben sind. Wenn in Deiner Prüfungsordnung bislang kein Ausgleich festgehalten ist, wende Dich rechtzeitig an den Prüfungsausschuss oder Deinen Prüfer, um eine Lösung zu finden. Der „Beauftragte für die Belange behinderter Studierender“ an Deiner Uni berät und unterstützt Dich dabei.


Nützliche Ansprechpartner an der Uni

Jede Uni hat übrigens einen „Beauftragten für die Belange behinderter Studierender“. Es kann sich für Dich lohnen, Kontakt aufzunehmen – auch ohne anerkannte Schwerbehinderung. Denn sie beraten sowohl Menschen mit Behinderungen als auch mit chronischen Erkrankungen rund ums Studium und wissen, welche Nachteilsausgleiche möglich sind. Auch die Sozialberatung des Studentenwerks berät unter anderem bei sozialrechtlichen Fragen und beim Umgang mit Ämtern. Dort kümmert man sich ebenfalls nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern auch um Menschen mit chronischen Erkrankungen wie CED. Weitere Informationen erhältst Du auch unter www.studentenwerke.de.

Tipp für Dich 

Streiche über die Tipps um zu blättern.

Stipendien für junge Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Du hast ein besonderes Fort- oder Ausbildungsvorhaben, um Deine beruflichen Ziele zu verwirklichen? Die Stiftung Darmerkrankungen bietet Unterstützung. Sie vergibt jedes Jahr Ausbildungsstipendien, um junge Menschen mit CED zu fördern. Zu den Vorhaben, die Dich in der Berufsqualifikation voranbringen, gehören zum Beispiel Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen wie Repetitorien, Meisterklassen und Auslandssemester. Mehr erfährst du hier.
 
Stipendien für junge Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
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Erstellt am: 15.09.2014
Zuletzt geändert am: 07.03.2016