Was tun, wenn die CED im Urlaub wieder da ist?
Zu einer guten Vorbereitung gehört auch ein Plan B. Zusammen mit Deinem Arzt kannst Du bereits vor der Reise überlegen, was im Falle eines unverhofften Krankheitsschubs zu tun ist. Er kann z. B. festlegen, welche Medikamente Du wann, wie und in welcher Dosis einnehmen sollst, wenn die Beschwerden der CED plötzlich wieder da sind. Die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Deines behandelnden Arztes solltest Du für den Notfall immer bei Dir haben – allerdings ist meistens keine Ferndiagnose möglich und Du musst Dir, vielleicht mithilfe der deutschen Botschaft, Hilfe vor Ort organisieren.
Auch im Ausland krankenversichert?
Krankenversicherungsschutz gehört zu jeder Reise. Erkundige Dich, ob Deine deutsche Krankenversicherung auch im Urlaubsland lückenlos greift – besonders wenn es um Leistungen für Deine CED geht. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite der deutschen Versicherungskarte zu finden ist, können gesetzlich Versicherte in den EU-Mitgliedsstaaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz medizinische Leistungen bei Unfällen und akuten Erkrankungen in Anspruch nehmen. Über die medizinische Grundversorgung hinaus kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung weitere Leistungen – z. B. einen medizinisch notwendigen Rücktransport – bieten. Auch hier ist es ratsam nachzufragen, ob chronische Erkrankungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Der Versicherungsanbieter braucht dann meist eine Bescheinigung von Deinem Arzt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass erneut Komplikationen auftreten.
Reiseversicherungen auf dem Prüfstand
Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung – das Spektrum ist groß und die Feinheiten können den Unterschied machen. Ob und welche Du benötigst, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Vor Abschluss solltest Du allerdings klären, ob die Versicherung auch zahlt, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einer chronischen Krankheit – in Deinem Fall mit der CED – steht. Das ist häufig ausgeschlossen. In einigen Verträgen ist die chronische Krankheit jedoch mitversichert, wenn die Erkrankung im Ausland unerwartet wieder aktiv wird. Lass Dir in diesem Fall vor Versicherungsbeginn von Deinem Arzt bescheinigen, dass Dein Gesundheitszustand eine Reise zulässt und eine Verschlechterung im Reisezeitraum nicht zu erwarten ist.
Tipp für Dich
Streiche über die Tipps um zu blättern.
Erstellt am: 15.09.2014
Zuletzt geändert am: 07.03.2016
Zuletzt geändert am: 07.03.2016