Schwerbehinderung durch Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
Nachteilsausgleich - was steckt dahinter?
Maßeinheit: Grad der Behinderung
Versorgungsmedizinische Grundsätze für Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
GdB 10–20
CED mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)
GdB 30–40
CED mit mittelschwerer Auswirkung (häufig wiederkehrende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige Durchfälle)
GdB 50–60
CED mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig wiederkehrende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands; häufige tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
GdB 70–80
Schwerbehindertenausweis bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
Einige besondere Rechte von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung
- erweiterter Kündigungsschutz – eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn das zuständige Integrationsamt zustimmt
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Reduzierung der Wochenarbeitszeit – Möglichkeit der Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen
- Freistellung von Mehrarbeit – es müssen keine Überstunden geleistet werden, wenn dies nicht möglich oder gewollt ist
- Ausbildungsgeld – finanzielle Unterstützung für (jugendliche) behinderte Menschen während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
- Teilnahmekosten – z. B. Übernahme von Kosten, die durch Schulungen und Weiterbildungen entstehen, sowie Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Reisekosten; über die Übernahme wird individuell entschieden
- ergänzende Leistungen zur Reha – z. B. Reha-Sport, Funktionstraining, Informationsveranstaltungen, Schulungen
- Steuerfreibeträge ab einem festgestellten GdB von 25
- finanzielle Unterstützung, wenn eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes/technische Arbeitshilfe benötigt wird oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Gleichstellung statt Schwerbehinderung
Was ist Voraussetzung?
Status Gleichstellung
- Es gilt der besondere Kündigungsschutz und es können Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung in Anspruch genommen werden.
- Der Arbeitgeber kann Lohnkostenzuschüsse erhalten, und gleichgestellte Arbeitnehmer werden bei der Schwerbehindertenquote eingerechnet. So wird beim Arbeitgeber ein Anreiz für die Beschäftigung geschaffen.
- Folgende Nachteilsausgleiche können gleichgestellte Menschen aber nicht in Anspruch nehmen: den Anspruch auf Zusatzurlaub, eine unentgeltliche Beförderung und vorgezogene Altersrente.
Gleichstellung in der Ausbildung?
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Zuletzt geändert am: 29.05.2017
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