Rente und Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
Reha vor Rente lautet der Grundsatz – auch bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Manchmal führt der Weg jedoch trotzdem zu einer Erwerbsminderungsrente.
Eines vorweg: Die Auswirkungen von Morbus Crohn und Colitis ulcerosa auf das Berufsleben halten sich in vielen Fällen in Grenzen und führen nicht automatisch zur Rente. Sollte es doch so kommen, dass es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, sechs Stunden am Tag zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Quick Facts
Es gibt zwei Formen der Erwerbsminderung:
- Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
- Ist es möglich, drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Es führt kein Weg an einer Erwerbsminderungsrente vorbei? Für den Anspruch musst du mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung – in wenigen Ausnahmen ist ein anderer Rentenversicherer zuständig.
Dauer und Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet und wird für maximal drei Jahre gewährt. Danach musst du sie erneut beantragen. Unbefristet wird sie nur gewährt, wenn sich die Erwerbsminderung absehbar nicht mehr verbessern wird. Davon kann erstmalig nach neun Jahren ausgegangen werden. Wie viel Erwerbsminderungsrente du erhältst, wird individuell anhand der Anzahl der Versicherungsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge errechnet.
Sobald du eine volle Erwerbsminderungsrente wegen Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa bekommst, darfst du monatlich maximal 450 Euro dazuverdienen, ohne dass es zu Kürzungen kommt. Informiere dich, wie viel du hinzuverdienen darfst, wenn du eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhältst: Bei einem zu hohen Zuverdienst wird dir die Rente nur teilweise oder gar nicht ausgezahlt.
Auskunft zu Fragen der Höhe der Erwerbsminderungsrente und zu Fragen des Hinzuverdiensts erteilt der Rentenversicherer.
Quick Facts
- Menschen mit einer Schwerbehinderung können beim Rentenversicherer eine vorgezogene Altersrente beantragen.
- Die genauen Regelungen dafür hängen vom Geburtsjahr ab. Alle, die 1964 oder später geboren wurden, können eine Altersrente ohne Abzüge ab 65 erhalten – statt regulär mit 67.
- Vor dem 65. Lebensjahr wäre die Altersrente auch möglich, ist dann jedoch mit finanziellen Abschlägen verbunden. Genaueres lässt sich beim Rentenversicherer erfragen.
- Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Versicherungszeit der Rentenversicherung mindestens 35 Jahre beträgt.
Arbeitsunfähig mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
Wenn der Morbus Crohn oder die Colitis ulcerosa aktiv ist und du nicht arbeiten kannst, giltst du als arbeitsunfähig. Informiere die Arbeitgeberseite dann schnellstmöglich darüber und lege spätestens nach drei Tagen die ärztliche Bescheinigung vor. Du erhältst dann für sechs Wochen Lohnersatzleistungen. Wenn du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, übernimmt die Krankenkasse. Dieses sogenannte Krankengeld wird individuell berechnet und höchstens für 78 Wochen (= 1,5 Jahre) gezahlt. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Das Krankengeld ist steuerfrei.
Wenn du über längere Zeit wegen Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa arbeitsunfähig warst, kann dir die stufenweise Wiedereingliederung den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Mit Schwerbehinderung hast du darauf einen Anspruch, wenn es für Arbeitgebende zumutbar ist. Ob das für dich infrage kommt, klärst du am besten mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt, dem Integrationsamt und dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung.
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten
Du willst mehr zu Erwerbsminderungsrenten erfahren? Dann schaue auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung vorbei.
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten. URL: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html (Zugriff: 23.04.2024).